Verordnung Sperrmüllgebühr

15.04.2025

Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, die derzeitige Sperrmüllgebühr lt. § 7 der Müllgebühren-Verordnung vom 05.10.2015 wie folgt zu ändern:

 

§ 7 Sperrmüllgebühr

  1. Die Sperrmüllgebühr beinhaltet die Aufwendungen zur Deckung der Kosten für die Entsorgung von Sperrmüll, Altholz und Alteisen.
  2. Die Sperrmüllgebühr beträgt ab 01.05.2025 bis auf weiteres für

Sperrmüll € 45,-- inkl. 10 % MWSt. (bisher € 35,--) und für 

Altholz € 35,-- inkl. 10 % MWSt. (bisher € 25,--)

pro m³ entsorgte Müllmenge. Die kleinste Entsorgungseinheit beträgt 0,5 m³.

  1. Sperrmüll, Altholz und Eisen wird nur in haushaltsüblichen Mengen (max. 2 – 3 m³) anl. der Sperrmüllsammlung angenommen. Größere Mengen (z.Bsp.: von Hausentrümpelungen, Haushaltsauflösungen, Baustellen, usw.) sind mit Hilfe eines befugten Unternehmens zu entsorgen und werden bei der Sperrmüllsammlung nicht angenommen.

 

§ 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Die mit Gemeinderatsbeschluss vom 14.04.2025, Pkt. 7 betreffende Änderung des § 7 (Sperrmüllgebühr) der Müllgebühren-Verordnung vom 05.10.2015 tritt mit 01.05.2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt der Gemeinderatsbeschluss vom 11.12.2023 zum § 7 (Sperrmüllgebühr) der Müllgebühren-Verordnung vom 05.10.2015 außer Kraft.

 

Angeschlagen am: 15.04.2025                                      Für den Gemeinderat:

Abgenommen am: 30.04.2025                                      Der Bürgermeister