15.04.2025
Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, die derzeitige Sperrmüllgebühr lt. § 7 der Müllgebühren-Verordnung vom 05.10.2015 wie folgt zu ändern:
§ 7 Sperrmüllgebühr
Sperrmüll € 45,-- inkl. 10 % MWSt. (bisher € 35,--) und für
Altholz € 35,-- inkl. 10 % MWSt. (bisher € 25,--)
pro m³ entsorgte Müllmenge. Die kleinste Entsorgungseinheit beträgt 0,5 m³.
§ 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Die mit Gemeinderatsbeschluss vom 14.04.2025, Pkt. 7 betreffende Änderung des § 7 (Sperrmüllgebühr) der Müllgebühren-Verordnung vom 05.10.2015 tritt mit 01.05.2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt der Gemeinderatsbeschluss vom 11.12.2023 zum § 7 (Sperrmüllgebühr) der Müllgebühren-Verordnung vom 05.10.2015 außer Kraft.
Angeschlagen am: 15.04.2025 Für den Gemeinderat:
Abgenommen am: 30.04.2025 Der Bürgermeister