02.12.2024
HIER Verordnung Müllgebühr
Gemeinderatsbeschluss vom 02.12.2024, Pkt. 8 der Tagesordnung vom 26.11.2024
Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, die Müllgebühren ab 1.1.2025 bis auf weiteres wie folgt zu erhöhen:
§ 3 Grundgebühr
1. Der Gebührensatz für die Bemessung der jährlichen Grundgebühr beträgt für
a) Haushalte pro Person: € 10,-- (bisher: € 7,70) inkl. 10 % MWSt. = 100 %
b) sonstige Gebührenpflichtige: € 50,-- (bisher: € 42,35) inkl. 10 % MWSt. = 100 %
§ 4 Weitere Gebühr
2. Die Weitere Gebühr für Restmüll beträgt € 0,30 (bisher: € 0,275) pro kg Abfallgewicht für die tatsächlich entsorgte Müllmenge. Bei Freizeitwohnsitzen beträgt die Weitere Gebühr € 4,00 (bisher: € 3,30) inkl. 10 % MWSt. pro 60 Liter Müllsack.
3. Weiterer Tarif für Nachkauf Müllsack 60 Liter (Restmüllmehranfall): € 4,00 (bisher: € 3,30) inkl. 10 % MWSt.
Angeschlagen am: 03.12.2024
Abgenommen am: 17.12.2024
Gemeinderatsbeschluss vom 06.11.2023, Pkt. 11, laut Tagesordnung vom 30.10.2023
Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, die Entsorgungsgebühr für den Bioabfall von bisher € 3,-- inkl. 20 % MWSt. ab 01.01.2024 bis auf weiteres auf € 4,-- inkl. 20 % MWSt. pro Behälterentleerung (10-Liter-Bio-Boy) zu erhöhen.
Angeschlagen am: 08.11.2023
Abgenommen am : 23.11.2023