Sperrmüllsammlung

sperrmüll

Die Sperrmüllsammlung findet heuer über 3 Tage - vom 23. – 25.5.2024 - beim neuen Gemeindebauhof statt. Die Abgabe von Sperrmüll, Altholz und Alteisen ist zu folgenden Zeiten möglich:

Donnerstag, den 23.5., von 13:00 – 17:00 Uhr

Freitag, den 24.5., von 8:00 – 17:00 Uhr

Samstag, den 25.5., von 8:00 – 12:00 Uhr


beim neuen Gemeindebauhof



Verhaltensregeln bzw. Ablauf Sperrmüllsammlung:

  • die Zufahrt zum Gemeindebauhof ist nur über die Vordersteinberger Gemeindestrasse möglich. Der Sandbichlweg ist gesperrt. Vor der Einfahrt zum Gemeindebauhof gibt es eine Zutritts- bzw. Wartezone. Bitte vor der Einfahrt zum Gemeindebauhof auf der rechten Fahrspur der Gemeindestrasse einreihen und warten, bis du an die Reihe kommst.
  • Den Anweisungen der Gemeindearbeiter sind Folge zu leisten.
  • Die Gemeindearbeiter geben dir ein Zeichen, wenn du an der Reihe bist.
  • Es wird immer nur ein Fahrzeug zum Abladen bzw. zur Abgabe des Sperrmülls auf das Bauhofgelände gelassen. Damit ist ein schnelles und sicheres Abladen bzw. Entsorgen deines Sperrmülls bestmöglichst gewährleistet.
  • Die Menge deines Sperrmülls wird von den Gemeindearbeitern erfasst und die Rechnung per Post übermittelt. Vor Ort kann nicht bezahlt werden.

Die Verhaltensregeln sind unbedingt einzuhalten.


Um eine zügige Sammlung zu gewährleisten, bitten wir alle Haushalte Holz und Haushaltsschrott (Eisen) vom Sperrmüll vorsortiert anzuliefern. Restmüll, Giftmüll (Problemstoffe), XPS-Dämmplatten (Rufmed-Platten), asbesthaltige Baustoffe, Autoreifen, Kühlschränke und Elektronikschrott (Fernseher, Radios, Computer usw.) gehören nicht zum Sperrmüll. 


Der Sperrmüll darf nur von Donnerstag bis Samstag zu den vorgegebenen Zeiten angeliefert werden, nicht an den Vortagen!



Entsorgungsgebühren pro m³ inkl. 10% Mwst.:

Sperrmüll € 35,--
Altholz € 25,--
Alteisen kostenlos
Die Mindestentsorgungsmenge beträgt 0,5m³ pro Fraktion.

ACHTUNG:
Sperrmüll und Altholz werden nur in haushaltsüblichen Mengen (insgesamt bis 3m³ pro Haushalt) angenommen. 
Es werden diesbezügliche keine Ausnahmen gemacht!

Größere Mengen (z.Bsp. von Hausentrümpelungen, Haushaltsauflösungen, Baustellen, etc.) sind mit Hilfe  eines befugten Unternehmens zu entsorgen und werden bei der Sperrmüllsammlung nicht angenommen.   

 


Holzabfälle richtig zu trennen, ist die Grundlage für einen ressourcenschonende Verwertung. Seit Anfang 2019 gelten dafür neue gesetzliche Bestimmungen.

Stofflich verwertbare Holzabfälle gehören in den Altholz-Container. Bei richtiger Trennung können sie beispielsweise zu neuen Spanplatten verarbeitet werden. Stofflich verwertbar sind:





unbehandeltes HolzPalettenOSB-Platten
Holzmöbel (ohne Polsterung)Schaltafeln Spanplatten
lose verlegte ParkettbödenLeimholz


Andere Holzabfälle gehören in den Sperrmüll-Container und werden so einer thermischen Verwertung zugeführt, zum Beispiel: Polstermöbel und andere Verbundmaterialien (Holzteil ist mit anderen Stoffen fest verbunden), imprägniertes Holz, Laminat, Multiplex-, Siebdruck-, Holzfaserdämm- oder MDF-Platten. Auch Türen und Fenster (mit Stock) gehören zum Sperrmüll! Grund dafür sind meist die Materialeigenschaften wie die Länge der Holzfasern, Imprägnierung oder Holzanteil.


Auch für Holzabfälle gilt: Bei der Sperrmüllsammlung werden nur haushaltsübliche Mengen angenommen! Großmengen sind über ein gewerbliches Entsorgungsunternehmen zu entsorgen.

Umwelt-Tipp: Noch umweltfreundlicher ist es, Gegenstände wiederzuverwenden. Zum Beispiel können gebrauchte Möbel oft noch jemandem Freude machen. Für gut erhaltene Stücke sind Secondhand-Läden, Flohmärkte oder Onlinebörsen eine ressourcenschonende Alternative zum Altholz- oder Sperrmüllcontainer!


30.04.2024