Liebe Pfarrgemeinde,
unser Pfarrer Ralf Peter bietet an den Wochentagen folgende Gottesdienste an:
Dienstag 17:30 Uhr - Anbetung und Beichte | Dienstag 18:00 Uhr - Heilige Messe
Mittwoch 08:30 Uhr - Rosenkranz | Mittwoch 09:00 Uhr - Heilige Messe
Donnerstag 08:30 Uhr - Rosenkranz | Donnerstag 09:00 Uhr - Heilige Messe
Freitag 17:30 Uhr - Anbetung und Beichte | Freitag 18:00 Uhr - Heilige Messe
An den Freitagen im Mai ist im Anschluss an die Hl. Messe eine kurze Maiandacht.
Die nächste Gottesdienstordnung erscheint im Anfang Juni und geht bis ca. Ende August.
Messintentionen dafür sind bis zum Sonntag, den 25. Mai, abzugeben.
Einladung zur Häusersegnung und zur Tiersegnung
In der Osterzeit (Ostersonntag bis Pfingsten) gibt es den schönen Brauch, dass der Priester die Häuser und Wohnungen der Gläubigen besucht und diese mit einem eigens dafür vorgesehenen Gebet segnet. Wer seine Haus/seine Wohnung segnen lassen möchte, möge sich bitte bei mir unter 0676/8746 6215 melden. Ich komme sehr gern und freue mich euer Zuhause zu segnen!
Weiters möchte ich auch anbieten, die Tiere zu segnen, bevor sie auf die Alm kommen. Euch und all euren Lieben ein frohes und von Freude erfülltes Osterfest! Möge die Gnade des auferstandenen Herrn Jesus Christus mit euch sein!
Mit lieben Grüßen und priesterlichem Segen
euer Ralf Peter
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Gottesdienstordnung der Pfarre Sankt Lambert, Steinberg
Palmsonntag, 13. April 2025
Ewiges Licht: † Fam. Knapp und Ender
9:00 Uhr Hl. Messopfer
Palmsegnung und Einzug in die Kirche
† Katharina Ascher Jhgd und Eltern Höllwarth
† Karl Rohregger Jhgd
† Josef und Margarete Moser
† Sophie Egger
Gründonnerstag, 17. April 2025
19:00 Uhr Hl. Messopfer vom Letzten Abendmahl
anschließend Beichtgelegenheit
† Anna und Hans-Günther Abromeit
† Franz Rupprechter
† Fam. Neuhauser und Städele
Karfreitag, 18. April 2025
19:00 Uhr Karfreitagsliturgie
anschließend Beichtgelegenheit
Karsamstag, 19. April 2025
20:30 Uhr Hl. Osternacht mit Speisensegnung
† Gerlinde Steinberger
† Eltern Rupprechter (Nieding)
Ostersonntag, 20. April 2025
Ewiges Licht: † Adolf Laganda
9:00 Uhr Hl. Messopfer mit Speisensegnung
† Josef Kühlechner und die Verst. der Familie
† Josef Knapp
† Gottfried Rupprechter
† Elisabeth und Sebastian Meßner
Ostermontag, 21. April 2025
9:00 Uhr Hl. Messopfer
† Martin Huber 1. Jhgd
† Johann Rupprechter
† Franz Rupprechter
Sonntag, 27. April 2025
Ewiges Licht: † alle Armen Seelen
Sonntag der Göttlichen Barmherzigkeit
9:00 Uhr Hl. Messopfer
† Friedrich und Hilda Huber
† Margit Steinberger
† Notburga und Franz Rupprechter
Donnerstag, 1. Mai 2025
Hl. Josef der Arbeiter
9:00 Uhr Hl. Messopfer
anschließend kurze Maiandacht
† Josef Kühlechner
† Josef Knapp
Sonntag, 4. Mai 2025
3. Sonntag der Osterzeit
9:00 Uhr Hl. Messopfer - Florianimesse
▪ zu Ehren des hl. Florian
† Verstorbene Mitglieder der Feuerwehr
† Gottfried Rupprechter
† Fam. Stretz
Samstag, 10. Mai 2025
11:00 Uhr Hl. Taufe von Mia Hadschieff
Sonntag, 11. Mai 2025
4. Sonntag der Osterzeit
9:00 Uhr Hl. Messopfer
Nachprimiz und Primizsegen von P. Peter aus
dem Kloster Kitzbühel
† Sophie Egger
† Fam. Hintner
† Fam. Stecher
† Josef Kühlechner
Sonntag, 18. Mai 2025
5. Sonntag der Osterzeit
9:00 Uhr Hl. Messopfer
† Anna Steinberger
† Rudolf und Felix Rupprechter
† Josef und Ida Rupprechter
Sonntag, 25. Mai 2025
6. Sonntag der Osterzeit
9:00 Uhr Hl. Messopfer
† Gottfried und Pepi Rupprechter
† Josef Huber
† Elisabeth und Ludwig Thumer
Dienstag, 27. Mai 2025
9:00 Uhr Hl. Messopfer, anschließend Bittgang
† Franz Rupprechter
Donnerstag, 29. Mai 2025
Christi Himmelfahrt
9:00 Uhr Hl. Messopfer
† Josef Knapp
† Eltern Meßner (Pulverer)
† Thomas Städele
Sonntag, 1. Juni 2025
7. Sonntag der Osterzeit
9:00 Uhr Hl. Messopfer
† Elisabeth und Ludwig Thumer
† Gerlinde Steinberger
Hinweise zur Fastenzeit:
In der Fastenzeit geht es nicht ums Abnehmen des Körpers – dies kann ein Nebeneffekt sein, sondern primär um das Wachsen im Glauben durch den Verzicht und die treue Erfüllung der christkatholischen Pflichten.
Aschermittwoch und Karfreitag sind strenge Fast- und Abstinenztage: Beschränkung auf eine einmalige Sättigung (Fasten) und Verzicht auf Fleischspeisen (Abstinenz). Das Abstinenzgebot verpflichtet alle, die das vierzehnte Lebensjahr vollendet haben; das Fastengebot verpflichtet alle Volljährigen bis zum Beginn des sechzigsten Lebensjahres. Die Eltern sollen aber dafür sorgen, dass auch diejenigen, die wegen ihres jugendlichen Alters nicht zu Fasten und Abstinenz verpflichtet sind, zu einem echten Verständnis von christlichem Verzicht geführt werden (z.B. Verzicht auf Süßigkeiten, Handy usw.).
An allen Freitagen des Jahres außerhalb eines Hochfestes ist ein geeignetes Freitagsopfer im Gedenken an den Erlösertod Christi zu bringen. Traditionell ist dies der Verzicht auf Fleischspeisen, was in heutiger Zeit auch sinnvoll ist. Dieser Verzicht kann aber ebenso andere sinnvolle Formen annehmen, die echten Verzicht zum Ausdruck bringen.
Es wird ausdrücklich an das Gebot erinnert, die eigenen Sünden wenigsten einmal jährlich in der Fastenzeit zu beichten! Man kann sich nicht zum Empfang der hl. Kommunion einreihen, wenn man nicht bereit ist, sich auch demütig unter die Sünder einzureihen und den barmherzigen Gott im Sakrament der Versöhnung (Beichte) um Verzeihung zu bitten! Das Sakrament der Versöhnung ist nämlich ein Geschenk Jesu Christi. Beichten kostet freilich auch ein Stück Überwindung; je öfter man aber beichtet, desto leichter fällt es einem. Mögen viele dieses kostbare Sakrament wieder neu entdecken!
Eine gut gelebte Fastenzeit kann zu mehr Freude am Glauben führen.
So sei die Fastenzeit gut genutzt, um den alten Menschen der Sünde abzulegen, den Glauben zu vertiefen und darin zu wachsen!