Der Gebührenanspruch auf die Müllgrundgebühr entsteht mit der Bereitstellung von Einrichtungen und Anlagen zur Entsorgung von Abfällen und Wertstoffen sowie der Abfallberatung. Zur Deckung des Aufwandes wird eine Grundgebühr, eine weitere Gebühr, eine Behälterentleerungsgebühr und eine Sperrmüllgebühr eingehoben.
Die Höhe der Grundgebühr für sonstige Gebührenpflichtige variiert nach der Anzahl der Beschäftigten, Sitz- oder Stehplätze, Betten, betreute Personen, Wohnnutzfläche usw. Für detaillierte Informationen bzw. Berechnungen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Gemeindeamtes gerne zur Verfügung!
Mindestgewicht für die Berechnung der weiteren Gebühr für
Für Saisonbetriebe, die entweder nur in der Sommer- oder Wintersaison offen haben, wird nur das halbe Mindestgewicht als Pflichtvorschreibung herangezogen.