Kanalbenützungsgebühren

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt2,53 € pro m³, gültig ab 01.01.2024

 

Bei landwirtschaftlichen Betrieben wird die in den Stallungen verbrauchte Wassermenge (durch Subzähler erfasst) vom Gesamtwasserverbrauch abgezogen. Über den Subzähler wird das Wasser für die Viehtränke erfasst.

 

Bei Objekten, in denen kein Wasserzähler eingebaut ist, erfolgt eine Pauschalierung:



pro Person bzw. Beschäftigten und Tag
150 Liter
pro Innensitzplatz (Gastronomie) und Tag
20 Liter
pro Außensitzplatz (Gastronomie) und Tag  
10 Liter
pro Nächtigung
150 Liter
pro Großvieheinheit und Jahr
22m³
Freizeitwohnistze bis 30 m² Wohnnutzfläche pro Ta
150 Liter
Freizeitwohnsitze von 30 bis 100 m² Wohnnutzfläche pro Tag
250 Liter
Freizeitwohnsitze über 100 m² Wohnnutzfläche pro Tag
350 Liter

 

Die Freiwassermenge (ausgenommen bei landwirtschatlichen Betrieben) beträgt 15 m³ pro Objekt.

 

Als Mindestvorschreibung für die Kanalbenützungsgebühr wird ein Wasserverbrauch von 40 Kubikmeter pro Objekt und Jahr verrechnet. Bei der Mindestbemessungsgrundlage wird kein Freiwasser berücksichtigt und in Abzug gebracht.