Kanalanschlussgebühr

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt6,35 € pro m³ umbauter Raum

Gebühr gültig ab 01.01.2024

 

Für Objekte außerhalb des Anschlussbereiches, denen die Genehmigung zur Einleitung in die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage erteilt wurde, beträgt die Kanalanschlussgebühr ab 01.01.2021 bis auf weiteres € 5,75 inkl. 10 % MWSt. pro m³ Baumasse und davon 35 von Hundert.

 

Von der Anschlussgebühr sind ausgenommen:

  • landwirtschaftliche Betriebsgebäude, die nicht an die Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen sind (z.Bsp.: Stall, Tennen, Geräteschuppen, Silos udgl.); mit Ausnahme von Wirtschaftsräumen, in welchen Abwasser anfällt (z.Bsp.: Milchkammer) 
  • Schuppen, Stadel, Unterstellflächen, Garagen und Gartenhäuser ohne Wasser- und Kanalanschluss
  • Holzlegen, Lager- und Geräteschuppen, sofern diese ihrer Ausstattung und baulichen Beschaffenheit nach (einfache Holzbauweise) nicht einem anderen Verwendungszweck zugeführt werden können und über keinen Wasser- bzw. Kanalanschluss verfügen

Nachträgliche Zweckwidmungsänderungen dieser Gebäude bzw. Gebäudeteile oder Wassereinleitungen sind der Gemeinde unverzüglich anzuzeigen.