Gebühr gültig ab 01.01.2024
Für Objekte außerhalb des Anschlussbereiches, denen die Genehmigung zur Einleitung in die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage erteilt wurde, beträgt die Kanalanschlussgebühr ab 01.01.2021 bis auf weiteres € 5,75 inkl. 10 % MWSt. pro m³ Baumasse und davon 35 von Hundert.
Von der Anschlussgebühr sind ausgenommen:
Nachträgliche Zweckwidmungsänderungen dieser Gebäude bzw. Gebäudeteile oder Wassereinleitungen sind der Gemeinde unverzüglich anzuzeigen.