Gebühr gültig ab 01.01.2026
Für Objekte außerhalb des Anschlussbereiches, denen die Genehmigung zur Einleitung in die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage erteilt wurde, beträgt die Kanalanschlussgebühr ab 01.01.2026 bis auf weiteres € 6,77 inkl. 10 % MWSt. pro m³ Baumasse und davon 35 von Hundert.
Alte Gebühr gültig bis 31.12.202: € 6,53 inkl. 10% Mwst.
Von der Anschlussgebühr sind ausgenommen:
Nachträgliche Zweckwidmungsänderungen dieser Gebäude bzw. Gebäudeteile oder Wassereinleitungen sind der Gemeinde unverzüglich anzuzeigen.