Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabengesetz
Der Erschließungsbeitrag wird für Neu- bzw. Umbauten erhoben und errechnet sich aus dem vom Gemeinderat festgesetzten Erschließungsbeitragssatz (ab 01.01.2011 bis auf weiteres: 4,00 % = € 3,0232) und dem vom Land verordneten Erschließungskostenfaktor (derzeit € 75,58).
Für die Berechnung gilt:
Fläche des Bauplatzes x 150 % des Erschließungsbeitragssatzes (bei Umbauten anteilige Berechnung)
Summe der Baumasse x 70 % des Erschließungsbeitragssatzes
Die Steuerpflicht entsteht mit Rechtskraft der Baubewilligung, die Vorschreibung erfolgt nach Baubeginn.
Steuer
4,00 % des Erschließungskostenfaktors € 75,58, somit