Bisherige Gebühr, gültig bis 15.07.2025: € 1,16
Für jedes Objekt, dass an der Gemeindewasserleitung angeschlossen ist, wird der Wasserverbrauch mittels Wasserzähler gemessen.
Bei Objekten, in denen der Einbau eines Wasserzählers aus technischen Gründen nicht möglich ist, erfolgt eine Pauschalierung:
Ab 01.05.2025 wird bis auf weiteres die Gebühr für den Bezug von Bauwasser mit 50 % (bisher 30 %) der aktuellen Wasserbenützungsgebühr (d.s. derzeit € 1,16 inkl. 10 % MWSt. – davon 50 % = € 0,58 inkl. 10 % MWSt.) pro Kubikmeter umbauten Raum festgelegt.
Die Mindestvorschreibung für den Wasserverbrauch beträgt 40 Kubikmeter pro Objekt bzw. Grundstück und Jahr.