22.10.2024
Gemeinderatsbeschluss vom 22.10.2024, Pkt. 7, laut Tagesordnung vom 16.10.2024
Bgm. Margreiter berichtete, dass lt. Förderrichtlinie der Siedlungswasserwirtschaft Tirol für im Jahr 2025 eingereichte Ansuchen um Landesförderung eine Mindest-Wassergebühr in Höhe von 1,16 pro m³ Wasserverbrauch gilt. Auch bei der Vergabe von Bedarfszuweisungen (Land Tirol) wird von der Aufsichtsbehörde immer genauer geprüft, dass die Gemeinden mit ihren Steuern und Gebühren nicht unter den Mindestsätzen liegen.
Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, die Wasserbenützungsgebühr von bisher € 1,13 ab 16.07.2025 (nächste Ableseperiode) bis auf weiteres auf € 1,16 inkl. 10 % MWSt. pro m³ Wasserverbrauch anzuheben.
Angeschlagen am: 23.10.2024
Abgenommen am : 07.11.2024
Verordnung Wasserleitung