Verordnung Waldumlage

06.10.2022

Gemeinderatssitzung vom 22.10.2024, Pkt. 4


Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig nachstehende Verordnung vom 22.10.2024 über die Festsetzung einer Waldumlage genehmigt. Aufgrund des      § 10 Abs. 1 der Tiroler Waldordnung 2005, LGBl. Nr. 55, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 38/2024, wird zur teilweisen Deckung der jährlichen Personal- und Sachaufwandes für die Gemeindewaldaufseher verordnet:

 

§ 1

Waldumlage, Umlagesatz

Die Gemeinde Steinberg am Rofan erhebt eine Waldumlage und legt den Umlagesatz für die Waldkategorien Wirtschaftswald mit 60 %, Schutzwald im Ertrag mit 50 % und Teilwald im Ertrag mit 80 % der von der Tiroler Landesregierung durch Verordnung vom 17.9.2024, VBl. Tirol Nr. 93/2024, festgelegten Hektarsätze fest.

 

§ 2

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft.