Sitzungsprotokoll Nr. 41

06.03.2014

K U N D M A C H U N G

Niederschrift Nr. 41

über die Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Steinberg am Rofan vom 6.3.2014;

Tagesordnung lt. Einladung vom 27.2.2014

Anwesende: Bgm. Helmut Margreiter, Vbgm. Leonhard Hintner, Thomas Rupprechter, Georg Arzberger, Sonja Stubenböck, Elisabeth Neuhauser, Matthias Lengauer, Konrad Haaser, Markus Thumer, Thomas Auer

Entschuldigt: Robert Huber

Zuhörer: -

Geladene: -

Die Sitzung wurde um 20:10 Uhr eröffnet!

1) Der Gemeinderat hat mit 8 Ja-Stimmen und 2 Stimm-Enthaltungen die Niederschrift Nr. 40 vom 21.1.2014 genehmigt.

2) Die Mitglieder des Überprüfungsausschusses berichteten, dass am 20.2.2014 alle Belege und Journale des Haushaltsjahres 2013 vom 25.7. – 31.12.2013 geprüft wurden. Die Halbjahresprüfung ergab keine Beanstandungen. Der Gemeinderat hat den Überprüfungsbericht zur Kenntnis genommen.

3) Bgm. Margreiter berichtete, dass sich nach Ablauf der Bewerbungsfrist Thomas Auer für die Stelle eines halbtägigen Gemeindearbeiters beworben hat. Seine Bewerbung gab er am 13.1.2014 persönlich im Gemeindeamt ab. Es liegen bis zum heutigen Tag keine weiteren Bewerbungen vor. Bgm. Margreiter brachte dem Gemeinderat die Bewerbungsunterlagen von Thomas Auer zur Kenntnis. Thomas Auer könnte nach Einhaltung einer Kündigungsfrist und Verbrauch seines Resturlaubs bei der Tischlerei Jaud, Achenkirch mit Anfang Juni 2014 in den Gemeindedienst eintreten. Speziell für das geplante Bauvorhaben Dorfzentrum Neu (Holzbau) wären die handwerklichen Qualitäten von Thomas Auer als gelernter Tischler von Vorteil. Für Thomas Auer wäre auch ein höheres Beschäftigungsausmaß während der Bauphase kein Problem. Den Führerschein für den Gemeindetraktor (Gruppe C oder F mit Druckluftbremsanlage) würde er während seines Urlaubs im Mai nachmachen. Die Entlohnung für Thomas Auer würde sich an der Entlohnung des Gemeindearbeiters Georg Arzberger orientieren.

Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, Herrn Thomas Auer als Gemeindearbeiter mit einem Beschäftigungsausmaß von 50 % (20 Wochenstunden) anzustellen. Der genaue Dienstantritt (voraussichtlich 2.6.2014) wird noch mit Thomas Auer vereinbart. Die Anstellung erfolgt unbefristet. Die Entlohnung erfolgt nach den Vorgaben des Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes, Entlohnungsschema II, Entlohnungsgruppe p1, Entlohnungsstufe 3. Mit der Einstufung in die Entlohnungsstufe 3 wurden gemeindewichtige Vordienstzeiten bei der Errechnung des Vorrückungsstichtages zur Gänze angerechnet. Eine Leistungszulage wird in Höhe von 5 % von V2 gewährt. Gemeinderat Thomas Auer war wegen Befangenheit bei der Abstimmung nicht anwesend.

4) Bgm. Margreiter berichtete, dass er gemeinsam mit Tourismus-Ortsausschussobmann Robert Huber am 4.2.2014 nochmals einige Vertragspunkte mit Dr. Hansjörg Plötz (Jurist der ÖBF AG) geklärt hat. Der Vertrag wurde nochmals von den Österreichischen Bundesforste in folgenden Punkten geändert:

- Pkt. 1.1.3. Einräumung Betretungsrecht für angrenzende Flächen entlang der Loipentrasse im Zuge der Kontrolltätigkeit (Gefährdung aus dem angrenzenden Bewuchs).

- Pkt. 1.7. Die Loipe darf ohne gesonderte Vereinbarung für Langlaufrennen (ohne Eintritt) genutzt werden. Kommerzielle Veranstaltungen etc. bedürfen einer eigenen Vereinbarung mit der ÖBF AG.

- Pkt. 2.2. Ein beiderseitiger Kündigungsverzicht von 3 Jahren wurde vereinbart. Danach Kündigung unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum 1.9. möglich.

- Pkt. 2.3. Bei Vertragsbeendigung müssen die Flächen aufgeforstet werden.

- Pkt. 4.3. Bei Sperren ab 10 Tagen erfolgt eine anteilige Entgeltreduktion.

Nach eingehender Beratung sollen noch folgende Punkte beim Loipenvertrag präzisiert bzw. nachverhandelt werden: Pkt. 2.3 Ein Rückbau der Loipe bzw. Rückbau von Böschungen und Geländekorrekturen soll bei Vertragsbeendigung ausgeschlossen werden. Pkt. 3.3. Das laufende jährliche Entgelt für die Loipe soll Bezug auf die ursprüngliche Nutzung der Flächen durch den Bestandsgeber (Wald, Wege, Wiesen und Reinweideflächen) nehmen, d.h., für Wege, Wiesen und Reinweideflächen soll das jährliche Benützungsentgelt für die Loipe niedriger sein als für Waldflächen. Diesbezüglich werden umgehend Verhandlungen mit der ÖBF AG (RL Gerald Siebenhofer) geführt.

5) Bgm. Margreiter berichtete, dass die Gültigkeit des ÖROK Steinberg im März 2014 ausläuft. Auf Anraten von Frau Dr. Bischof (Abt. Raumordnungsrecht) kann die Gemeinde auf Antrag durch Verordnung der Tiroler Landesregierung von der Verpflichtung zur Fortschreibung des ÖROK befreit werden, wenn die räumliche Entwicklung der Gemeinde eine Fortschreibung nicht erfordert und eine maßgebende Änderung, insbesondere hinsichtlich der Beurteilung von Gefährdungsbereichen und Rückhaltebereichen, nicht eingetreten sind sowie eine großflächige Ausweitung von Grundflächen zum Zwecke der Befriedigung des Wohnbedarfes oder für Zwecke der Wirtschaft auf absehbare Zeit nicht erforderlich ist. Bei einer Befreiung gilt das derzeitige örtliche Raumordnungskonzept weiter. Es entsteht somit der Gemeinde kein Nachteil. Die Gemeinde hat zu jeder Zeit (ohne Zeitdruck) die Möglichkeit, eine Fortschreibung (Überarbeitung) des örtlichen Raumordnungskonzeptes vorzunehmen.

Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, gemäß § 31 b Abs. 3 TROG 2011, idF LGBl. Nr. 130/2013 um Befreiung von der Verpflichtung der Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes bei der Tiroler Landesregierung anzusuchen. Dem Antrag wird eine Stellungnahme (ortsplanerisches Gutachten) des Gemeinderaumplaners Architekt DI Christian Kotai beigefügt.

6) Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, den Gesamtbetrag der Waldaufsichtskosten für das Jahr 2014 mit € 12.559,05 (= Personalaufwand für Gemeindewaldaufseher im abgelaufenen Jahr) festzusetzen. Bei einem Gesamtwald von 582,54 ha (Ertragswald) beträgt somit der Hektarsatz € 21,56. Die Waldumlage für den Wirtschaftswald (416,5140 ha) wird daher mit € 10,78 (50 %) je Hektar und für den Schutzwald im Ertrag (166,0248 ha) mit € 3,23 (15 %) je Hektar festgesetzt. Für den Schutzwald außer Ertrag ist keine Waldumlage zu entrichten. Gemäß GR.-Beschluss vom 15.1.2013, Pkt. 3 wird allen Steinberger Waldbesitzern ein Nachlass von 20 % auf die Waldumlage gewährt.

7) Bgm. Margreiter berichtete, dass beim Dorfzentrum NEU die Anbindung der Wärmeenergieversorgung an die Pellets-Anlage des Gemeinde/Schulhauses geplant ist. Um überprüfen zu können, ob der bestehende Kessel der Pellets-Anlage ausreicht, muss der genaue Energieverbrauch des Gemeinde/Schulgebäudes erhoben werden. Beim Einbau der Pellets-Anlage wurden auch Energiezähler (Wärme) installiert. Anhand der Energiezähler werden nun seit Mitte Februar Energieaufzeichnungen geführt. Eine weitere Variante wäre die Energiemessung mittels einen Ultraschall-Clamp-On Messgerät, welche lt. der Firma Tassenbacher & Hinterseer GmbH noch genauere Daten bringen würde. Lt. Anbot der Firma Tassenbacher & Hinterseer GmbH, Westendorf vom 9.2.2014 würde die Ultraschall-Messung € 1.880,-- exkl. 20 % MWSt. kosten. Die Daten beider Messungen würden eine noch genauere Beurteilung der möglichen Reserve-Heizlast für das neue Mehrzweckgebäude ermöglichen. Gesetzlich wäre für öffentliche Gebäude ein Energieausweis vorgeschrieben. Die Erstellung eines Energieausweises für das Gemeinde/Schulhaus mit Kindergarten würde ca. € 1.860,-- exkl. 20 % MWSt. lt. Preisauskunft der Firma Tassenbacher & Hinterseer GmbH kosten.

Die Diskussion ergab, dass aufgrund der momentanen Außentemperaturen eine Ultraschall-Messung keinen Sinn hat und die Kosten dafür auch nicht ganz unerheblich sind. Bei der Ermittlung der möglichen Reserve-Heizlast des Pellets-Kessels reichen vorerst die von den Wärmezählern gewonnen Daten vollkommen aus. Ein Energieausweis für das Gemeinde/Schulhaus mit Kindergarten hat derzeit keine Priorität, da für dieses Gebäude in naher Zukunft keine Baumaßnahmen geplant sind.

8) Der Gemeinderat hat 1-stimmig beschlossen, die lt. Lageplan des Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen DI Heinz Ebenbichler, vom 18.12.2012, GZ 7856/12, aus Grundstück 160/2 in EZ 90019 der KG. Steinberg neu gebildete Gp. 160/26 in EZ 90019 der KG. Steinberg im Ausmaß von 114 m² (Franz Schwaiger, Steinberg Nr. 12) von der Reallast, jährlich 0,8 m³ weiches Brennholz ebenso aufgearbeitet zur Wohnung des jeweiligen Lehrers zu stellen, freizustellen. Die Reallast verbleibt aber nach wie vor auf den restlichen Flächen und Grundstücken des geschlossenen Hofes „Unterholzer“ in EZ 90019 der KG. Steinberg.

9) Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, nachstehende Rechnungen zu genehmigen:

Wartung Gemeindepumpwerke Kanal Abwasserverband AIZ, Strass i.Z. € 3.652,80

Notbeleuchtung Gemeinde/Schulhaus Elektro Tom GmbH, Achenkirch € 1.508,32

Änderung Eingangstür Probelokal Eisen Orgler, Schwaz € 148,64

Unterstützung Tiroler Opern Programm Tiroler Opern Programm, Eben a.A. € 150,--

Leiterwagen Kinderkrippe (Essenslieferung) MDC-Consulting-Group, Wesel € 74,90

Reparatur Dach Gemeindetraktor R. Ampferer, Münster € 3.731,28

Material für Fluchttür Feuerwehrhaus Eisen Orgler, Schwaz € 468,90

10) Auf Antrag von Bgm. Helmut Margreiter hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, einen neuen Tagesordnungspunkt in die Tagesordnung vom 27.2.2014 aufzunehmen. TGO-Pkt. 11) Übernahme der errichteten Schutzbaumaßnahmen (Sanierung untere Mühlbachbrücke und Sperrensanierung Steinberger Ache) von der Wildbach- und Lawinenverbauung

11) Bgm. Margreiter berichtete, dass die im Sommer bzw. Herbst 2014 von der Wildbach- und Lawinenverbauung errichteten Schutzbaumaßnahmen (Sanierung untere Mühlbachbrücke und Sperrensanierung Steinberger Ache) nun von der Gemeinde Steinberg zu übernehmen sind und damit die Instandhaltungsverpflichtung in die Zuständigkeit der Gemeinde übergeht. Die Schutzbaumaßnahmen wurden von Vbgm. Leonhard Hintner besichtigt und für mängelfrei befunden. Auf einen gemeinsamen Ortsaugenschein mit der Wildbach- und Lawinenverbauung wird verzichtet.

Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, die errichteten Schutzbaumaßnahmen (Sanierung untere Mühlbachbrücke und Sperrensanierung Steinberger Ache) von der Wildbach- und Lawinenverbauung zu übernehmen und den mängelfreien Zustand zu bestätigen. Auf einen gemeinsamen Ortsaugenschein wird einvernehmlich verzichtet.

Die Sitzung wurde um 22:55 Uhr geschlossen!