Sitzungsprotokoll Nr. 19

08.09.2017

K U N D M A C H U N G

Niederschrift Nr. 19

über die Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Steinberg am Rofan vom 8.9.2017; 

Tagesordnung lt. Einladung vom 1.9.2017

Anwesende: Bgm. Helmut Margreiter, Vbgm. Leonhard Hintner, Michael Rupprechter, Franz Meßner, Markus Thumer, Thomas Auer, Andreas Moser, Miriam Moser

Entschuldigt: Lydia Auer, Alexander Lindl

Unentschuldigt: Stefan Huber

Zuhörer: -

Geladener: -

Die Sitzung wurde um 19:35 Uhr eröffnet!

1) Der Gemeinderat hat 1-stimmig die Niederschrift Nr. 18 vom 14.8.2017 genehmigt.

2) Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, lt. Kaufvertrag vom 16.8.2017, abgeschlossen zwischen Franz Schwaiger, Steinberg Nr. 12 (Verkäufer) und der Gemeinde Steinberg am Rofan (Käuferin), das Grundstück 149/8 in EZ 90019 der KG. Steinberg im Ausmaß von 119 m² ins öffentliche Gut (Straßen und Wege) zu übernehmen.

3) Bgm. Margreiter berichtete, dass Grundbesitzer Franz Schwaiger es ermöglicht, den Köglweg im Bereich „Falch, Zimmer und Vopelius“ auf zu weiten. Der Kaufpreis für den dafür notwendigen Grund (78 m²) beträgt € 50,-- á m² (Gesamtkaufpreis: € 3.900,--). Die einmalige Neuerrichtung des Zaunes in diesem Bereich (ca. 85 lfm) übernimmt die Gemeinde, die laufende Zaunerhaltung verbleibt bei Franz Schwaiger. Die Vermessung und Verbücherung (nach § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz) wird von DI Anton Margreiter, Wiesing durchgeführt. Die TIWAG AG verlegt auf eigene Kosten den Stromverteilerkasten zur neuen Grundstücksgrenze (Zaun) hin.

Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, die Teilfläche 1 aus der Gp. 161/1 in EZ 90019 der KG. Steinberg im Ausmaß von 78 m² lt. Vermessungsurkunde des DI Anton Margreiter, Wiesing, GZ: 2461 vom 24.08.2017 von Franz Schwaiger, Steinberg Nr. 12 anzukaufen. Der Kaufpreis beträgt € 50,-- pro m² (Gesamtkaufpreis: € 3.900,--). Die Gemeinde verpflichtet sich, den Zaun in diesem Bereich (ca. 85 lfm) neu zu errichten. Die Zaunerhaltung verbleibt bei Franz Schwaiger. Die Teilfläche 1 im Ausmaß von 78 m² wird ins öffentliche Gut (Straßen und Wege) der Gp. 296/3 in EZ 17 der KG. Steinberg übernommen.

Während der Behandlung des Tagesordnungspunktes 3) trafen die Gemeinderäte Miriam Moser und Andreas Moser zur Sitzung ein.

4) Bgm. Margreiter berichtete, dass zum Kaufvertrag vom 16.8.2017 (Grundankauf der Gemeinde Steinberg am Rofan von Franz Schwaiger) ein Nachtrag betreffend die Immobilienertragssteuer abgeschlossen wurde. Es wurde einvernehmlich festgehalten, dass der gegenständliche Kaufpreis (€ 50,-- pro m²) ungeachtet einer folgenden Umwidmung viel mehr dem Freilandpreis als dem zukünftigen Baulandpreis entspricht. Aus diesem Grund wurde bei der Selbstberechnung der Immobilienertragssteuer der Steuersatz in Höhe von 4,2 % herangezogen. Für den Fall, dass das Finanzamt eine andere Rechtsansicht vertritt, verpflichtet sich die Gemeinde Steinberg, dem Verkäufer eine eventuelle Steuererhöhung zu ersetzen.

Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig den Nachtrag zum Kaufvertrag vom 16.8.2017 (Grundankauf der Gemeinde Steinberg am Rofan von Franz Schwaiger) betreffend die Immobilienertragssteuer (Abfederung bzw. Ersatz Steuererhöhung) genehmigt.

5a) Auf Antrag des Bürgermeisters hat der Gemeinderat der Gemeinde Steinberg am Rofan 1-stimmig beschlossen, gemäß § 70 iVm § 64 Abs. 4 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101, die von Herrn Architekt DI Christian Kotai (Raumplaner der Gemeinde Steinberg am Rofan) ausgearbeiteten Entwürfe vom 04.09.2017, Zl. ROK 08/1-2017 und Zl. ROK 08/2-2017, über die Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Steinberg am Rofan

im Bereich der Gp. 160/2 in EZ 90019 der KG. Steinberg (Franz Schwaiger, Steinberg Nr. 12)

sowie

im Bereich der Gp‘n. 148, 149/5, 149/6 und 149/7 in EZ 90019 der KG. Steinberg (Franz Schwaiger, Steinberg Nr. 12)

durch vier Wochen hindurch, vom 11.09.2017 bis 10.10.2017, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

Personen, die in der Gemeinde Steinberg am Rofan ihren Hauptwohnsitz haben und Rechtsträgern, die in der Gemeinde eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflagefrist eine schriftliche Stellungnahme zu den Entwürfen abzugeben.

Der Entwurf ROK 08/1-2017 sieht eine Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Steinberg am Rofan im Bereich der Gp. 160/2 in EZ 90019 der KG. Steinberg (lt. Vermessung DI Gottfried Püllbeck, Jenbach, Gzl. 2081 vom 20.02.2017) von derzeit baulicher Entwicklung im Ausmaß von 1.404 m² in Freihaltefläche gemäß § 27 Abs. 2 lit. i Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101, im Gesamtausmaß von 1.404 m² vor.

Der Entwurf ROK 08/2-2017 sieht eine Änderung des örtlichen Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Steinberg am Rofan im Bereich der Gp‘n. 148, 149/5, 149/6 und 149/7 in EZ 90019 der KG. Steinberg (lt. Vermessung DI Anton Margreiter, Wiesing, Gzl. 2434 vom 28.07.2017) von derzeit baulicher Entwicklung im Ausmaß von 295 m² in Freihaltefläche gemäß § 27 Abs. 2 lit. j Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101, im Gesamtausmaß von 295 m² sowie von derzeit Freihaltefläche im Ausmaß von 438 m² in bauliche Entwicklungsfläche im Gesamtausmaß von 438 m² vor.

5b) Gleichzeitig hat der Gemeinderat 1-stimmig gemäß 70 Abs. 1 lit. a TROG 2016 den Beschluss über die den Entwürfen entsprechenden Änderungen des örtlichen Raumordnungskonzeptes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zu den Entwürfen von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

6a) Auf Antrag des Bürgermeisters hat der Gemeinderat der Gemeinde Steinberg am Rofan 1-stimmig beschlossen, gemäß § 113 Abs. 3 iVm §§ 70 Abs. 1 und § 64 Abs. 4 Tiroler Raumordnungsgesetz 2016 – TROG 2016, LGBl. Nr. 101, die von Herrn Architekt DI Christian Kotai (Raumplaner der Gemeinde Steinberg am Rofan) ausgearbeiteten Entwürfe vom 04.09.2017, Zl. F 08/1-2017 und Zl. F 08/2-2017, über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Steinberg am Rofan

im Bereich der Gp. 160/6 in EZ 78 der KG. Steinberg (Jutta und Steffen Zimmer, Steinberg Nr. 148), der Gp. 160/7 in EZ 182 der KG. Steinberg (Georg Heinrich Ziegler, Tegernsee) sowie der Gp. 160/27 in EZ 90019 der KG. Steinberg (Franz Schwaiger, Steinberg Nr. 12)

sowie

im Bereich der Gp. 149/3, Gp. 149/4, Gp. 149/5, Gp. 149/6, Gp. 149/7 und der Gp. 149/8 m² aus der EZ 90019 der KG. Steinberg (Franz Schwaiger, Steinberg Nr. 12)

durch vier Wochen hindurch, vom 11.09.2017 bis 10.10.2017, während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.

Personen, die in der Gemeinde Steinberg am Rofan ihren Hauptwohnsitz haben und Rechtsträgern, die in der Gemeinde eine Liegenschaft oder einen Betrieb besitzen, steht das Recht zu, bis spätestens eine Woche nach Ablauf der Auflagefrist eine schriftliche Stellungnahme zu den Entwürfen abzugeben.

Der Entwurf F 08/1-2017 sieht eine Widmungsänderung im Bereich der Gp. 160/6 in EZ 78 der KG. Steinberg (Jutta und Steffen Zimmer, Steinberg Nr. 148), der Gp. 160/7 in EZ 182 der KG. Steinberg (Georg Heinrich Ziegler, Tegernsee) sowie der Gp. 160/27 in EZ 90019 der KG. Steinberg (Franz Schwaiger, Steinberg Nr. 12) im Ausmaß von 1.377 m² von derzeit Freiland gemäß § 41 TROG 2016 in Bauland (Wohngebiet) gemäß § 38 Abs. 1 TROG 2016 im Gesamtausmaß von 1.377 m² lt. Vermessung von DI Gottfried Püllbeck, Jenbach, Gzl. 2081 vom 20.02.2017 vor.

Der Entwurf F 08/2-2017 sieht eine Widmungsänderung im Bereich der Gp. 149/3, Gp. 149/4, Gp. 149/5, Gp. 149/6 und der Gp. 149/7 in EZ 90019 der KG. Steinberg (Franz Schwaiger, Steinberg Nr. 12) im Ausmaß von 1.916 m² von derzeit Freiland gemäß § 41 TROG 2016 in Bauland (Wohngebiet) gemäß § 38 Abs. 1 TROG 2016 im Gesamtausmaß von 1.916 m² sowie der Gp. 149/8 in EZ 90019 der KG. Steinberg (Franz Schwaiger, Steinberg Nr. 12) im Ausmaß von 119 m² von derzeit Freiland gemäß § 41 TROG 2016 in geplanter örtliche Straße gemäß § 53 Abs. 1 TROG 2016 im Gesamtausmaß von 119 m² lt. Vermessung DI Anton Margreiter, Wiesing, Gzl. 2434 vom 28.07.2017 vor.

6b) Gleichzeitig hat der Gemeinderat 1-stimmig gemäß § 113 Abs. 3 iVm 70 Abs. 1 lit. a TROG 2016 den Beschluss über die den Entwürfen entsprechenden Änderungen des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zu den Entwürfen von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.

7) Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, das Beschäftigungsverhältnis von Reinigungskraft Irmgard Ascher von derzeit teilbeschäftigt 12 Wochenstunden (d.s. 30 % der Vollbeschäftigung) auf teilbeschäftigt 10 Wochen-stunden (d.s. 25 % der Vollbeschäftigung) ab 01.09.2017 bis auf weiteres zur reduzieren.

8) Bgm. Margreiter berichtete, dass man bei allen bisher geführten Gesprächen und Beratungen zum Thema „Absicherung Rofanlifte“ immer zum selben Ergebnis kam, dass Schilifte ohne Kunstschneeanlage kaum noch eine Überlebenschance haben. Eine Kunstschneeanlage ist die Grundvoraussetzung für die Betriebssicherheit und allen weiteren Aktivitäten, die zur Belebung eines Schigebietes beitragen soll. Aus diesem Grund wurde vom Ingenieurbüro DI Christian Klenkhart ein Angebot über die Erstellung einer Studie über die Errichtung einer Beschneiungsanlage für die Rofanlifte und für die Langlaufloipe eingeholt. Das Angebot für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie beträgt € 4.900,-- netto. Die Fertigstellung der Studie wird innerhalb von acht Wochen ab Beauftragung zugesichert.

Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, die Erstellung einer Studie über die Errichtung einer Beschneiungsanlage für die Rofanlifte Steinberg und für die Langlaufloipe an das Ingenieurbüro DI Christian Klenkhart, Absam zum Preis in Höhe von € 4.900,-- exkl. 20 % MWSt. lt. Angebot vom 24.8.2017 zu vergeben.

9) Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, nachstehende Rechnungen zu genehmigen: Gewerk; Firma; Preis netto

Installation Manipulationsschutz Registrierkasse: KirTec Abrechnungssysteme, Ibk. € 412,45

Farbe für Sitzbänke:    Tirolack Berghofer GmbH, Schwaz € 63,27

Pizzaplatte für Rational (Dorfhaus): FHE-Franke, Innsbruck € 137,74

Herstellung Wasseranschluss Florian Gasteiger: Installationen Stecher, Achenkirch € 1.209,72

div. Elektroinstallationen Dorfhaus: Elektro-Tom GmbH, Achenkirch € 267,46

Reparatur Straßenbeleuchtung: Elektro-Tom GmbH, Achenkirch € 451,57

Überprüfung Pellets-Kessel (Gemeinde/Schulhaus): Elektro-Tom GmbH, Achenkirch € 50,--

Kaminkehrtüren (Gemeinde/Schulhaus): Ing. Hans Lang GmbH, Terfens € 58,96

Reparatur Spülmaschine (Dorfhaus): FHE-Franke, Innsbruck € 458,70

Service UV-Anlage Hochbehälter Häuslplatt: GWT GmbH, Leobersdorf € 2.010,90

Installationen Sicherheitspaket Gde.-EDV-Anlage: KufGem GmbH, Kufstein € 128,--

Wasserbausteine für Loipenbrücke Hebingbach: Gubert, Jenbach € 1.508,79 div. Einladungen (Abschlussessen Kindergarten) Dorfhaus Steinberg € 85,20

10) Auf Antrag von Bgm. Helmut Margreiter hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, einen neuen Tagesordnungspunkt in die Tagesordnung vom 1.9.2017 aufzunehmen: Genehmigung Gemeindebeitrag für das Projekt „Freizeitzentrum Achensee“

11) Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, den Grundsatzbeschluss vom 18.4.2011 bzgl. der Beteiligung der Gemeinde Steinberg am Freizeitzentrum Achensee aufzuheben, da sich die finanziellen Rahmenbedingungen (Baukosten, Finanzierung, etc.) inzwischen geändert haben und aus diesem Grund ein neuer Gemeinderatsbeschluss basierend auf die aktuellen Projektdaten notwendig wurde.

Bgm. Margreiter berichtete, dass beim „Freizeitzentrum Achensee“ die geschätzten Errichtungskosten rund € 18,5 Mio. betragen. Bereits im Jahr 2011 hat die Gemeinde Steinberg beschlossen, für das Regionsprojekt einen einmaligen Beitrag zu leisten. Mittlerweile konnte beim Land Tirol erreicht werden, dass der Beitrag der Gemeinde Steinberg in Höhe von € 49.000,-- zur Gänze aus dem Gemeindeausgleichsfonds abgedeckt wird.

Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat 1-stimmig beschlossen, für das Regionsprojekt „Freizeitzentrum Achensee“ einen einmaligen Beitrag in Höhe von € 49.000,-- zu gewähren. Der Beitrag wird durch Bedarfszuweisungen des Landes Tirol zur Gänze abgedeckt. Der einmalige Beitrag der Gemeinde Steinberg ist gedeckelt. Bei etwaigen Baukostenüberschreitungen bzw. Mehrkosten kann von Seiten der Gemeinde Steinberg kein weiterer Beitrag geleistet werden. Eine Beteiligung der Gemeinde Steinberg am Betrieb (Gewinn oder Verlust) erfolgt nicht. Die finanzielle Abwicklung des laufenden Betriebes ist allein Aufgabe der Gemeinde Eben am Achensee bzw. der Betreibergesellschaft (Freizeitzentrum Achensee GmbH).

Die Sitzung wurde um 21:55 Uhr geschlossen.

Gemäß § 60 Abs. 1 TGO 2001 werden vorstehende Gemeinderatsbeschlüsse vom 18.08.2017 – 04.09.2017 kundgemacht. Gemäß § 46 Abs. 5 TGO 2001 kann jedermann während der Amtsstunden des Gemeindeamtes in die Niederschrift Einsicht nehmen.

Angeschlagen am: 11.09.2017 

Abgenommen am: 26.09.2017

Der Bürgermeister:

(Helmut Margreiter)