Im Anhang findet ihr das Formular für den Schneeräumauftrag für den kommenden Winter. Wir weisen darauf hin, dass Schäden, die sich im Zuge des Winterdienstes an den im Nahbereich von Gemeindestraßen befindlichen Gebäuden, Einfriedungen und Zäunen sowie dort abgestellten Fahrzeugen, Geräten, Materialien und Gegenständen, etc. ergeben, vom Eigentümer selbst zu tragen sind. Die Gemeinde übernimmt keine Haftung!